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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Mataro

Inhaber: Malte Tassilo Robra, Klosterstraße 71, 40211 Düsseldorf.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB regeln die Erstellung von Werken durch Malte Tassilo Robra für Besteller. Sie gelten für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern werden nicht abgeschlossen.

1.3 Malte Tassilo Robra erbringt Leistungen ausschließlich unter diesen AGB. Abweichende AGB des Kunden gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von Malte Tassilo Robra.

1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang. Schriftliche Zustimmung von Malte Tassilo Robra ist für ihre Wirksamkeit erforderlich. Bei Vertragsschluss per Videoaufzeichnung genügt mündliche Zustimmung von Malte Tassilo Robra.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

2.1 Malte Tassilo Robra bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Videoproduktion an, die neben der vollständigen Erstellung eines Films auch die Definition von Problemen und Zielgruppen, die Planung sowie die Ausarbeitung geeigneter Konzepte umfassen. Auf dieser Grundlage wird ein finales Ergebnis erzeugt. Beim Leistungsgegenstand handelt es sich um einen Werkvertrag.

2.2 Malte Tassilo Robra berät Kunden in Videoproduktionen, inklusive Marketingeinsatz. Der Vertragsschluss erfolgt durch Angebot und Annahme, schriftlich, fernmündlich oder mündlich.

2.3 Bei fernmündlichen Verträgen stimmt der Kunde der Aufzeichnung zu. Diese dient ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.

2.4 Malte Tassilo Robra kann Dritte zur Unterstützung heranziehen.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Vergütung erfolgt in Raten, deren Anzahl von Malte Tassilo Robra festgelegt wird. Eine Anzahlung in höhe einer Rate ist bei Auftragserteilung fällig.

3.2 Nach Fertigstellung werden die restlichen Raten bezahlt.

3.3 Alle Preise sind verbindlich, in EUR und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.4 Bei Stornierung fallen Kosten unabhängig von der tatsächlichen Höhe der erbrachten Leistungen an. Die folgenden prozentualen Werte beziehen sich auf den gesamten vereinbarten Auftragswert:

Wurden vorab vereinbarte Aufwendungen für das Projekt von Malte Tassilo Robra getätigt sind diese im vollen Umfang zu erstatten.

3.5 Bei Zahlungsverzug stehen Malte Tassilo Robra Schadensersatz und Verzugszinsen zu.

4. Abnahmepflicht des Bestellers und weitere Kosten

4.1 Die Abnahme erfolgt nach vertragsgemäßer Werkherstellung.

4.2 Der Besteller kann Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.

4.3 Grundlose Abnahmeverweigerung führt zum Annahmeverzug des Bestellers. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.4 Sind Korrekturschleifen im Bezug auf die Herstellung des Werkes nicht näher vertraglich vereinbart, so wird dem Besteller eine Korrekturschleife eingeräumt. Davon ausgenommen sind wesentliche Mängel, die das Werk für den Einsatzzweck unbrauchbar machen.

5. Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Bestellers

5.1 Der Besteller hat einen direkten Ansprechpartner mit Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) zu benennen. Bei Ausfall eines Ansprechparnters ist umgehend für Ersatz zu sorgen.

5.2 Bestehende Handlungserfordernisse seitens des Bestellers zur Herstellung des Werkes sind Mitwirkungspflichten.

5.3 Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht kann Malte Tassilo Robra eine Frist zur Nachholung setzen.

5.4 Kommt der Besteller der Mitwirkungspflicht innerhalb der Frist nicht nach, kann Malte Tassilo Robra kündigen.

5.5 Der Untergang des Werkes durch Handlungen des Bestellers, berechtigt Malte Tassilo Robra zur Vergütung der ebrachten Leistungen und Ersatz von Aufwendungen für das Projekt.

6. Rechte des Bestellers und Verjährung

6.1 Gesetzliche Gewährleistungsrechte gelten bei Sach- und Rechtsmängeln.

6.2 Der Besteller hat als erstes Recht die Nacherfüllung zu beanspruchen.

6.3 Ansprüche verjähren nach einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

7. Kündigung des Bestellers

Der Besteller kann bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Vollvergütung steht Malte Tassilo Robra zu, abzüglich ersparter Aufwendungen.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Aufrechnung gegen Ansprüche von Malte Tassilo Robra sind nur mit unbestrittener und rechtskräftiger Forderung möglich.

8.2 Die Abtretung von Ansprüchen an Dritte, bedarf schriftlicher Zustimmung seitens Malte Tassilo Robra.

9. Haftung

9.1 Malte Tassilo Robra haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2 Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist begrenzt auf Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten.

10. Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Personenbezogene Daten werden nur mit Zustimmung erhoben und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn es wurde vertraglich anders vereinbart.

10.2 Übertragung von Daten im Internet birgt Sicherheitslücken. In diesem Kontext stellt der Besteller Malte Tassilo Robra von der Haftung für Datenschutzverstöße frei.

11. Nutzungsrechte und Urheberrecht

11.1 Alle gewerblichen Schutzrechte, insb. Urheberrechte, verbleiben bei Malte Tassilo Robra.

11.2 Der Besteller erhält Nutzungsrechte für vertragsgemäße Nutzung. Die Nutzungsrechte gelten nur am finalen Werk, an Rohaufnahmen oder anderen Vorversionen besteht kein Nutzungsrecht. Die Übertragung weiterer Rechte bedürfen schriftlicher Zustimmung.

11.3 Malte Tassilo Robra hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

11.4 Malte Tassilo Robra hat das Recht das erstellte Werk zu Werbezwecken zu verwenden.

11.5 Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.

12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

12.1 Gerichtsstand ist Düsseldorf.

12.2 Es gilt deutsches Recht.

AGB Stand: 05.02.2024 ©